STEGORDNUNG - WSV Rheinwacht eV

WasserSportVerein Rheinwacht e.V.
Düsseldorf
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STEGORDNUNG

WSVR-STEGORDNUNG

Diese Stegordnung gilt für jeden Nutzer der Steganlage des WasserSportVerein Rheinwacht e.V. (WSVR) im Hüllstrunghafen / Yachthafen, Rotterdamer Straße.
Grundsätzlich gilt die "Benutzungsordnung für die Sporthäfen der Landeshauptstadt Düsseldorf" vom 31. Januar 1974.
(Zur Einsicht bitte auf das Stadt-Wappen klicken!)
Ergänzend finden die folgenden Regelungen beim WSVR Anwendung:

ALLGEMEIN:

• Die Steganlage, ihre Zugänge, Zufahrten und Clubparkplätze an Land dürfen grundsätzlich nur von Clubmitgliedern, deren Familienangehörigen und deren Besucher, sowie registrierten Gastliegern benutzt werden. Der Zugang zum Club-Pavillon ist Besuchern nur in Begleitung von Mitgliedern, oder deren Familienmitgliedern oder Gastliegern gestattet.

• Die Bootseigner haften für die Einhaltung der Stegordnung durch Familienmitglieder, Besucher und Gäste oder sonstige von ihnen beauftragte Personen.

• Der Zugang zur Steganlage des WSVR erfolgt über das Vereinsgelände und Steganlage des WSVD. Das Tor zur Steganlage (Zugang WSVD) ist stets geschlossen zu halten.

• Kurzlieger (Passanten) melden sich nach der Ankunft bei einem anwesenden Vorstands- oder Vereinsmitglied. Dort wird ihnen - soweit verfügbar - ein Gastliegeplatz zugewiesen. Die Gebühren und Konditionen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Gebührenordnung des WSVR.


SICHERHEIT:

• Alle Eigner deren Boote an der Steganlage des WSVR liegen, haben für ihr/e Boot/e eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung abzuschließen. Ein Nachweis über eine solche Versicherung ist von den Mitgliedern einmal jährlich dem Vorstand einzureichen. Gastlieger haben den Nachweis bei Antragsstellung vorzulegen, oder nachträglich auf Verlangen des Vorstandes. Sportboote ohne Haftpflichtversicherung dürfen nicht an der Steganlage des WSVR liegen und sind zu entfernen.

• Boote mit Flüssiggas-Anlagen ohne gültige Prüfplakette und Prüfbescheinigung dürfen nicht an der Steganlage des WSVR festmachen. Auf Verlangen ist dem Vorstand das blaue Prüfbuch vorzulegen.

• Die Benutzung der Steganlage hat in einer Weise zu erfolgen, dass die eigene Sicherheit, sowie die Sicherheit Anderer nicht gefährdet wird.

• Stege und Nebenstege zu den Booten sind frei und zugänglich zu halten. Es ist nicht gestattet, Gegenstände wie Persenninge, Verdecke, Kanister etc. auf den Haupt- und Seitenstegen zu lagern, oder diese zum längeren Aufenthalt zu nutzen (Sonnenbaden, etc.).

• Bei allen Aktivitäten ist darauf zu achten, dass Schäden und Behinderungen und Belästigungen Dritter vermieden werden. Sofern nicht unvermeidbar, sind Behinderungen und Belästigungen, insbesondere durch den Betrieb von Verbrennungsmotoren oder den Betrieb von elektrischen Werkzeugen, so gering wie möglich zu halten.

• Boote dürfen nicht mit Ketten oder Drähten an der Steganlage angeschlossen werden, damit bei Feuer oder anderer Gefahr einzelne Boote ohne Verzögerung verlegt werden können. Sollte es aus versicherungstechnischen Gründen gefordert sein, ist dies mit dem Vorstand abzusprechen.

• Aufgrund des sehr hohen Unfallrisikos, wird dringend davon abgeraten im Hafenbereich zu schwimmen. Sollte dies aus zwingenden Gründen notwendig sein, erfolgt dies ausdrücklich auf eigene Gefahr und unter Haftungsausschluss gegenüber dem WSVR.

• Eltern haften für Ihre Kinder. Die Eltern, bzw. Aufsichtspersonen sind dafür verantwortlich, dass die Kinder sich und andere nicht gefährden.


UMWELT:

• Das Betanken der Boote hat mit größtmöglicher Vorsicht, unter strikter Einhaltung der Vermeidung von Umweltschäden, auf eigene Verantwortung zu erfolgen. Es wird auf das absolute Rauchverbot beim Tanken hingewiesen. Ebenfalls sind elektrische Zündquellen beim Betanken abzuschalten.

• Lärm und Schmutz verursachende Arbeiten an den Schiffen auf ihren Liegeplätzen im Wasser sind grundsätzlich nicht gestattet. Hiervon nicht berührt sind zwingende Reparaturen, die der Sicherheit dienen und Pflegearbeiten wie z. B. Waschen und Polieren mit der Hand. Generell dürfen nur biologisch abbaubare Wasch- und Pflegemittel verwendet werden. Beim Einwintern ist beim Frostschutz auch auf die biologische Abbaubarkeit der verwendeten Mittel zu achten.

• Jeder hat bei der Ausführung von Arbeiten an den Schiffen die notwendige Rücksicht auf seine Nachbarn zu nehmen, sowie den Umweltschutz einzuhalten.

• Bei einer Kontamination der Umwelt ist der Umweltbeauftragte und der Vorstand unverzüglich zu informieren. (Info im Aushang).

• Der anfallende Hausmüll kann in den dafür aufgestellten Mülltonnen, nach vorheriger Müll-trennung (Glas, Pappe etc.) entsorgt werden. Jeder andere Abfall, wie z. B. Verpackungen, Batterien, Farbdosen, Pinsel o.ä. muss von den Mitgliedern anderweitig entsorgt werden. Altöl, Ölbehälter, ölhaltige Lappen usw. müssen den Umweltbestimmungen entsprechend von den Mitgliedern selbst entsorgt werden.

• Für Umweltschäden, die durch Nichteinhaltung der Vorschriften entstehen, haftet der Verursacher.


STEG-ETIKETTE:

• Die Nutzer der Steganlage sind gehalten, einen höflichen und respektvollen Umgang zu pflegen und sich dem Wassersport angemessen zu kleiden und ein zu freizügiges Erscheinungsbild zu vermeiden.

• Hafenruhe ist von 22.00 Uhr bis 9.00 Uhr geboten, falls diese nicht aus besonderem Anlass vom Vorstand nach vorheriger Ankündigung aufgehoben wird. Außerhalb der Hafenruhe ist unnötige Lärmbelästigung zu unterbinden. Dies gilt auch für Musik, laute Unterhaltungen o.ä. Lärmbelästigungen.  

• Hundehalter sind zu besonderer Rücksichtnahme aufgefordert. Die von den Hunden verursachte Verunreinigung ist von dem Hundeführer sofort und unaufgefordert zu beseitigen. Die Hunde-Verordnung für NRW ist auch an der Steganlage des WSVR gültig.


SONSTIGES:

• Clubeinrichtungen - insbesondere der Club-Pavillon, Gasgrill und Geschirr - sind von den Nutzern pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch bzw. Benutzung sauber und aufgeräumt zu hinterlassen. Dies umfasst auch das Reinigen von Grillrost und Entsorgen voller Aschenbecher, Mülleimer und das Wegbringen von Leergut.

• Soweit der Club den Mitgliedern Anlagen, Werkzeug und Maschinen zur Verfügung stellt, übernimmt er keine Haftung für die technische Sicherheit. Hiervon hat sich der Benutzer selbst zu überzeugen und im Zweifel auf den Einsatz zu verzichten. Durch Benutzung der Geräte erkennt der Nutzer den Haftungsausschluss an.

• Sollte im Verlauf einer normalen Nutzung, am Vereinseigentum etwas zu Schaden gehen, ist dies unverzüglich dem Vorstand zu melden. Sofern möglich, kann der Meldende eigene Maßnahmen ergreifen, um Schaden vom Verein abzuwenden.

• Alle Verbindlichkeiten aus der Stegbenutzung sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.


Ein Nichtbeachten dieser Stegregeln kann zur Folge haben, das der Vorstand zur Wahrung des Stegfriedens einen Stegverweis ausspricht und Gäste / Gastlieger und Besucher vom Steg verweisen kann (Zugangsverbot / Liegeverbot). Für Mitglieder ist die Regelung in der Satzung maßgeblich -Ehrenrat.


Der WSVR-Vorstand

(Stand: 03/2021)
WasserSportVerein Rheinwacht e.V., Düsseldorf
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